Wo sitzt die Agentur für meinen Auftrag in Köln?
Unsere Agentur sitzt in Passau und betreut Ihren Auftrag für Köln online, per Telefon oder per Post. Die erforderliche Sprachkombination und Verfügbarkeit klären wir vor der Beauftragung. Dolmetschtermine vor Ort sind nach individueller Bestätigung möglich.
Muss ich persönlich vorbeikommen?
Sie können Ihren Auftrag vollständig online vorbereiten. Schicken Sie gut lesbare Scans oder Fotos und die Vorgaben der empfangenden Stelle. Ob ein Original vorgelegt werden muss, prüfen wir anhand des konkreten Auftrags. Eine persönliche Übergabe in Passau bitte vorher vereinbaren.
Welche Übersetzung brauche ich für eine Behörde?
Fragen Sie die zuständige Stelle nach Zielsprache, Form und Anforderungen an die übersetzende Person. Häufig wird eine bestätigte Übersetzung durch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer verlangt. Die genaue Vorgabe kann je nach Verfahren und Land abweichen.
Wie schnell erhalte ich meine Übersetzung?
Die Lieferzeit hängt von Sprache, Umfang, Fachgebiet und Verfügbarkeit ab. Nennen Sie Ihre Frist bereits bei der Anfrage. Eine mögliche Expressbearbeitung, der Preis und ein realistischer Termin werden vor der Beauftragung bestätigt. Planen Sie bei Postversand zusätzliche Laufzeit ein.
Was kostet die Übersetzung einer Seite?
Die Tabelle zeigt aktuelle Beispiele für einseitige Dokumente von Englisch nach Deutsch. Eine Seite ist nicht bei jedem Auftrag gleich aufwendig. Weitere Seiten, andere Sprachen und zusätzliche Leistungen werden im individuellen Angebot berücksichtigt.
Wie soll ich mein Dokument fotografieren?
Legen Sie das Dokument flach hin und fotografieren Sie alle Seiten bei guter Beleuchtung. Ecken, Stempel und Text müssen scharf und vollständig sichtbar sein. Relevante Rückseiten, Apostillen und Anlagen bitte ebenfalls senden. Bearbeiten oder beschneiden Sie Inhalte nicht.
Werden Übersetzungen auch per Post geliefert?
Bei beglaubigten Übersetzungen stimmen wir ab, ob eine Papierfassung benötigt wird und an welche Anschrift sie gehen soll. Bitte klären Sie, ob die empfangende Stelle eine digitale Fassung akzeptiert. Ausfertigungen und Versand werden im Angebot berücksichtigt.
Ist eine Apostille in der Übersetzung enthalten?
Eine Apostille ist ein gesonderter Echtheitsnachweis und wird nicht durch die Übersetzung ausgestellt. Wenn eine Apostille oder Legalisation benötigt wird, klären Sie die Reihenfolge mit der empfangenden Stelle. Eine vorhandene Apostille kann zum Übersetzungsumfang gehören.
Übersetzen Sie Zeugnisse und Notenübersichten?
Ja, Sie können Schul-, Abitur-, Hochschul- und Arbeitszeugnisse anfragen. Senden Sie zugehörige Notenübersichten und Anlagen mit. Wir übertragen den Inhalt; die Anerkennung des Abschlusses oder eine Notenumrechnung nimmt die zuständige Institution vor.
Kann ich Fachtexte als bearbeitbare Datei senden?
Ja. Senden Sie möglichst die Ausgangsdatei und ergänzende Referenzen. Klären Sie gewünschtes Zielformat, Layoutumfang, Fachterminologie und Zielgruppe vorab. Gescanntes Material oder aufwendiger Satz können zusätzlichen Aufwand verursachen.
Kann ich einen Dolmetscher für einen Termin buchen?
Fragen Sie Sprache, Datum, genaue Uhrzeit, Dauer, Ort oder Videoplattform und Gesprächsart an. Wir prüfen Verfügbarkeit und Anforderungen. Ein Einsatz vor Ort sowie eine eventuell verlangte Beeidigung müssen ausdrücklich bestätigt werden.
Geht die Anfrage auch über WhatsApp?
Ja. Nutzen Sie den WhatsApp-Link oben oder im Kontaktbereich und nennen Sie Ihre Sprachen sowie den Verwendungszweck. Für umfangreiche Dateien oder besondere Vertraulichkeitsanforderungen stimmen wir einen geeigneten Übermittlungsweg mit Ihnen ab.
Ist die beglaubigte Übersetzung im Ausland gültig?
Das hängt von der empfangenden Stelle, dem Land und dem Verfahren ab. Klären Sie vorab, welche Qualifikation, Bestätigung und Form nötig sind. Wir prüfen die von Ihnen übermittelten Anforderungen; eine allgemeine Anerkennung in jedem Land können wir nicht zusagen.
Kann ich eine bereits übersetzte Datei prüfen lassen?
Korrekturlesen oder Lektorat können Sie als eigene Leistung anfragen. Für eine beglaubigte Fassung muss der zuständige Übersetzer den vollständigen Ausgangstext und die Übersetzung prüfen. Eine bloße Stempelung ohne inhaltliche Prüfung ist keine zugesagte Leistung.